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UNSERE SPONSOREN

Bandenwerbung

Häufig gestellte Fragen

Im Folgenden finden Sie häufig gestellte Fragen und die entsprechenden Antworten. Sie können sich auch bei unserem Ansprechpartner Voss Tim, unter der Rufnummer 0171-7473442 an uns wenden. 
  • 1. Vertragsgrundlage

    Ab Beginn des Vertrages stellt der Sportverein dem Werbepartner X Meter Bande am Sportplatz an der Jahnstraße 5 für Werbezwecke zur Verfügung.

    Der Werbepartner wählt hierfür anhand des Layout den Platz für die Bande.

  • 2. Herstellungskosten

    Der Werbepartner bezahlt einmalig die Anschaffungskosten der Bande.


    Abmaße der Bande:

    3m  x  0,84m

    6m  x  0,84m

    9m  x  0,84m


    Herstellungspartner des TSV:

    Werbezentrum 123

    Preise auf Anfrage.


    Natürlich steht es jedem Werbenden frei sich um die Herstellung der Bande selbst zu kümmern.

  • 3. Jahresmiete

    Die Miete für die Werbung an 3 Meter Bande beträgt jährlich 90 Euro, zzgl. der geltenden MWSt. in Höhe von 19 %.

  • 4. Vertragsdauer

    Die Dauer des Vertrags beträgt ab dem Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung 3 Jahre. Dieser verlängert sich im Anschluss und im Falle der Nichtkündigung automatisch um jeweils ein weiteres Jahr.

  • 5. Kündigung

    Der Vertrag kann nach Vertragsbindung jederzeit von beiden Seiten ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich mindestens 3 Monate vor Ende der Vertragsbindung zu erfolgen.

  • 6. Zahlung

    Als Abrechnungszeit gilt der 01.01. bis 31.12. eines jeden Geschäftsjahres. 

    Bei Erstabschluss werden die Herstellungskosten durch unseren Partner Forster Karl-Heinz gesondert verrechnet. 


    Die erste Jahresmiete ist nach Vertragsabschluss fällig, und wird im Folgequartal fällig.

    In den Folgejahren beträgt die Zahlung jährlich 107,10 Euro.

  • 7. Sonstiges

    Im Falle einer Beschädigung der Bande ist der Sportverein verpflichtet, diese unverzüglich zu reparieren bzw. zu ersetzen. Der Werbepartner trägt keine Kosten.


    Sollte eine Bestimmung des Vertrags unwirksam sein oder durch eine rechtliche bzw. steuerliche Gesetzesänderung ungültig werden, so bleibt der zu Grunde liegende Zweck und die damit verbundene Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen weiterhin gültig.


    Der Verein behält sich ausdrücklich vor, die Zustimmung für die Anbringung bei aus Sicht des Vereins ungeeigneten – unseriöser Werbung im Einzelfall zu untersagen, ohne dass dies die Wirksamkeit des Vertrags berührt.

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